Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der Einkommensteuer

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Im Rahmen der Programmerklärung der Regierung der SR hat das Finanzministerium der Slowakischen Republik eine Vorinformation zum Gesetzentwurf für die Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 595/2003 Ges.Slg. über Einkommensteuer in der Fassung der späteren Vorschriften erlassen.

Ziel der rechtlichen Regelung ist die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen durch die Verbesserung der legislativen und administrativen Bedingungen.

Die Maßnahmen sollten sich vor allem auf folgende Bereiche beziehen:

  • vereinfachte Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage,
  • Übertragung der Registrierungspflicht für die Einkommensteuer auf den Steuerverwalter,
  • Vereinfachung der Berechnung der Steuervorauszahlungen einschließlich der Mitteilung ihres Betrags an den Steuerverwalter,
  • Neubewertung der Termine für die Einreichung der Steuererklärungen.

Voraussichtlicher Termin für den Beginn des Anmerkungsverfahrens ist Mai 2019.

 

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