Multilaterales Abkommen, das mit 10 Staaten mit Wirkung ab dem 1.1.2019 unterzeichnet wurde

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Multilaterales Abkommen, bekannt auch als multilaterales Instrument (MLI), ist ein multilaterales Vertragsinstrument, das Bestandteil des Aktionsplans der OECD im Kampf gegen die Ausdünnung der Steuerbemessungsgrundlagen und der Gewinnverlagerung ist (sog. „BEPS“ – base erosion and profit shifting). Dieses Abkommen ermöglicht eine zügige Implementierung der BEPS-Maßnahmen in die einzelnen bilateralen Verträge über die Vermeidung einer Doppelbesteuerung ohne zwingende individuelle Änderungen in den einzelnen Verträgen, womit effektiv Steuerhinterziehungen im Bereich der Einkommensteuer entgegengewirkt wird.

MLI enthält folgende Maßnahmen:

  • Neutralisation der Auswirkungen von Hybridschemata,
  • Einschränkung der Erteilung von Vorteilen aus Doppelbesteuerungsabkommen,
  • Vermeidung des Entstehens/der Existenz von ständigen Betriebsstätten,
  • Streitbehebungsmechanismus im Bereich Steuern.

Die Slowakische Republik wurde am 7.6.2018 MLI-Unterzeichner, der Präsident der SR ratifizierte am 30.7.2018 MLI und für die Slowakei trat MLI am 1.1.2019 in Kraft.

Allerdings werden nur Doppelbesteuerungsabkommen vom Übereinkommen betroffen sein, die mit Ländern abgeschlossen wurden, die das multilaterale Abkommen auch ratifiziert haben. Aktuell (d.h. mit Wirkung ab dem 1.1.2019) betrifft das Verträge, die zwischen der Slowakischen Republik und Australien, Frankreich, Israel, Japan, Litauen, Polen, Österreich, Slowenien, Serbien und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland abgeschlossen wurden.

Da MLI bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen modifiziert, wird der Einfluss auf Einzelverträge aufgrund von Vorbehalten und Bekanntmachungen beider Vertragsparteien, die bei der Ratifizierung angewendet wurden, durch separate Bekanntmachungen des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten der SR veröffentlicht, um mehr Sicherheit gewährleisten zu können.

Zum Abkommen wurde eine Begründung (Explanatory statement) erlassen, die im Finanzministerium der Slowakischen Republik eingesehen werden kann. Ebenfalls kann man im Finanzministerium der Slowakischen Republik auch die Vorbehalte und Bekanntmachungen einsehen, die die Slowakische Republik zum Abkommen geltend gemacht hat.

 

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