Änderungen im Umsatzsteuergesetz auf der Grundlage von Parlamentsentwürfen

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Ähnlich wie im Fall der Novelle des Einkommensteuergesetzes hat das Parlament im September 2019 in der dritten Lesung auch zwei Parlamentsentwürfe zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes verabschiedet. Beide Entwürfe betreffen die Erweiterung des Anhangs Nr. 7 des UStG, der Produkte definiert, die dem gesenkten Umsatzsteuersatz von 10% unterliegen. 

Gemäß dieser Parlamentsentwürfe wird der Anhang Nr. 7 mit bestimmten Einschränkungen um Zeitungen, Zeitschriften und Periodika und um ausgewählte Lebensmittelarten wie zum Beispiel Obst, Gemüse, Backwaren u.a. erweitert. Die angeführten Produkte werden also mit Wirksamkeit ab dem 1.1.2020 dem gesenkten Umsatzsteuersatz von 10% unterliegen.

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