Überblick über die wichtigsten Änderungen in der Einkommensteuer

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Wie wir Sie schon im vorausgehenden Newsletter informierten, verabschiedete am 11.9.2019 der NR der SR in der dritten Lesung den Regierungsentwurf der Novelle zum Einkommensteuergesetz und am 18.9.2019 den Parlamentsentwurf der Novelle zum Einkommensteuergesetz.

Wir erlauben uns Sie darauf hinzuweisen, dass mit dieser Novelle nicht nur Gesetzesänderungen mit Wirksamkeit ab dem 1.12.2019 und ab dem 1.1.2020 verabschiedet worden sind, sondern auch Gesetzesänderungen, deren Wirksamkeit auf das Jahr 2021 bzw. 2022 verschoben ist; zum Beispiel werden den Mikrosteuerzahler betreffende Verordnungen erst ab dem 1.1.2021 wirksam. Einige Änderungen des Gesetzes werden jedoch schon bei der Abgabe der Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2019 angewendet. Deshalb sollte den Übergangsbestimmungen des verabschiedeten Gesetzes gebührende Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Nachstehend sind die wichtigsten verabschiedeten Änderungen in der Besteuerung juristischer Personen sowie auch der gemeinsamen Bestimmungen angeführt: 

Im Bereich der Einkommensteuer natürlicher Personen handelt es sich insbesondere um folgende Änderungen:

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