Wirksamkeit ab dem 1.1.2021 und 1.1.2022

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Wirksamkeit ab dem 1.1.2021

  • Änderung der Abrechnung nicht monetärer Leistungen, die vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in Bezug auf die Sicherstellung der Beförderung an den Ort der Arbeitsleistung und zurück gewährt werden. Der genannte Entwurf reflektiert Praxiserfahrungen in den Fällen, wenn Kraftfahrzeuge bei der Beförderung nicht voll besetzt waren, aber die Arbeitnehmer ohne Eigenverschulden auch die Kosten für die nicht besetzten Plätze tragen;
  • Einführung gleicher Bestimmungen für Mikrosteuerzahler, wie sie bei juristischen Personen angeführt sind, auch für natürliche Personen mit Einnahmen aus Gewerbe und selbstständiger Tätigkeit.

Wirksamkeit ab dem 1.1.2022

  • Erweiterung der Steuerbefreiung für nicht monetäre Leistungen, die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bis zu 500 EUR gewährt werden.
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