Urlaubsgutscheine ohne Veränderung und höherer Mindestlohn ab dem 1.1.2020

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Vorgeschlagene Novelle des Arbeitsgesetzbuches, welche die Erweiterung der Pflicht der Gewährung des Zuschusses für die Erholung für alle Angestellten betrifft, wurde nicht genehmigt. Deshalb wird sich die Pflicht auch weiterhin nur auf die Firmen beziehen, die mehr als 49 Angestellte haben.

Im Oktober dieses Jahres verabschiedete die Regierung der Slowakischen Republik die Verordnung, durch die der Mindestlohnbetrag für das Jahr 2020 festgesetzt wird, und zwar in Höhe von 580 EUR für den Monatslohn und in Höhe von 3,333 EUR für den Stundenlohn.

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