Verabschiedung der Gesetzesnovelle im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Maßnahmen, die der Mitteilung unterliegen – DAC 6

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Der Nationalrat der SR verabschiedete im September 2019 das Gesetz, durch welches das Gesetz Nr. 442/2012 Slg. über internationale Hilfe und Zusammenarbeit bei der Steuerverwaltung geändert und ergänzt und durch das DAC 6 implementiert wird.  Wie wir Sie bereits in den vorherigen Ausgaben unseres Newsletters informiert haben, wird ein automatischer Informationstausch über grenzüberschreitende Maßnahmen eingeführt, die der Mitteilungspflicht zwischen zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten der EU unterliegen, d.h. in den Maßnahmen, die zur aggressiven Steuerplanung genutzt werden.  Zur Sicherstellung dieses automatischen Informationstausches wird die Mitteilungspflicht von sog. Pflichtpersonen eingeführt (des Vermittlers oder des betreffenden Steuerzahlers, d.h. des Nutzers).

Einige Bestimmungen dieses Gesetzes treten am 1.1.2020, einige erst am 1.7.2020 in Kraft. Es ist jedoch erforderlich zu betonen, dass die weiter oben genannten Transaktionen der Mitteilungspflicht schon beginnend mit dem 25.6.2018 unterliegen werden, wobei es notwendig sein wird, die Transaktionen für den Zeitraum vom 25.6.2018 bis zum 30.6.2020 bis zum 31.8.2020 mitzuteilen.

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