Verdopplung der Sonderabgaben von Banken

| Lesedauer: 1 Min

Im verkürzten Gesetzgebungsverfahren wurde durch den Nationalrat der SR der Regierungsentwurf der Gesetzesnovelle Nr. 384/2011 Slg. über Sonderabgaben der ausgewählten Finanzinstitutionen bzw. Banken und Niederlassungen der ausländischen Banken mit dem Ziel der Erhöhung des Sonderabgabensatzes genehmigt.

Dieses Gesetz wurde ursprünglich am 1.1.2012 als Antwort auf die Finanzkrise aus dem Jahr 2008 eingeführt und sein Zweck war es, zu gewährleisten, dass der Banksektor angemessen zur Finanzierung von Ausgaben für die Lösung eventueller Finanzkrisen in der Zukunft beiträgt. Das Gesetz rechnete jedoch mit Sonderabgaben für die Banken nur bis zum Jahr 2020 auf dem Niveau von 0,2 % des Wertes der Verbindlichkeiten der Banken, die in der Bilanz ausgewiesen werden.

Neu wurde der Jahresabgabensatz für das Jahr 2020 und folgende Jahre auf 0,4 % erhöht. Das Ziel dieser Änderung ist die Erhöhung der finanziellen Kapazität der Mittel aus den Sonderabgaben und dadurch die Stärkung der finanziellen Stabilität und Fähigkeit, eventuelle Krisensituationen zu lösen.

Es wird vorgeschlagen, dass das Gesetz am 1.1.2020 in Kraft tritt.

Ihre Ansprechpersonen