Großbritannien und Nordirland verlassen die EU

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Mit Verlassen der Europäischen Union am 01.02.2020 wurden Großbritannien und Nordirland für die EU zu Drittländern. Bis Ende 2020 gelten Übergangsregeln, bis es dem Vereinigten Königreich und der EU gelingt, eine Einigung über ihre zukünftigen Beziehungen zu erzielen.

Während dieser Zeit (vom 01.02.2020 bis 31.12.2020) bleiben die Regelungen für den Import und Export sowie für die Erbringung und Annahme von Dienstleistungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU unverändert, das heißt, ohne zusätzliche Einschränkungen mit den bestehenden und gültigen Lizenzen. Auch für Privatpersonen ändert sich nichts (der Handel bleibt weiterhin zollfrei, ohne Einfuhrquoten oder sonstige Behinderungen).

 

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