KRAFTFAHRZEUGSTEUER

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Frist für die Einreichung der Steuererklärung und Fälligkeit der Steuer

Die Steuererklärung für die Kraftfahrzeugsteuer für einen anderen Zeitraum als das Kalenderjahr (z.B. wenn der Steuerpflichtige ohne Liquidation, mit Liquidation aufgelöst wird, er in Konkurs ist, die Unternehmenstätigkeit beendet oder unterbrochen hat oder er verstorben ist), dessen Einreichungsfrist nicht vor Beginn der Pandemie verstrichen ist bzw. der während der Dauer der Pandemie zu laufen begonnen hat, wird bis Ende des auf das Ende der Pandemie folgenden Kalendermonats eingereicht. In dieser Frist ist auch die Steuer selbst fällig.

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