Warenimporte für Opfer von Naturkatastrophen
Eine karitative oder wohltätige Organisation kann Waren zur Unterstützung von Opfern einer Naturkatastrophe unter Befreiung vom Einfuhrzoll und von der Umsatzsteuer importieren. Die genehmigende Stelle für derartige Organisationen ist das Innenministerium der Slowakischen Republik. Die Organisation muss um Befreiung ansuchen und muss zugleich eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Leistung von Krankenpflege, sozialer Hilfe oder humanitärer Pflegehilfe oder
- Unterstützung eines gemeinnützigen Zwecks, und zwar der gezielten humanitären Hilfe für Einzelpersonen oder Personengruppen, die in Lebensgefahr sind oder dringende Hilfe bei der Bewältigung einer Naturkatastrophe benötigen, oder
- Ausübung einer sonstigen Tätigkeit mit karitativem oder wohltätigem Charakter.