Bratislava
Erik Krajňák
Audit Direktor
Wirtschaftsprüfer
Berater
Mitglied der slowakischen Kammer der Wirtschaftsprüfer
Während zu Beginn des vergangenen Jahres die Augen der europaweiten Unternehmenswelt maßgeblich auf die sich abzeichnende Umsetzung und die belastenden Anforderungen der obligatorischen Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2025 bzw. 2026 gerichtet waren, bringt der Beginn des Jahres 2025 einen deutlich anderen Trend, der insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen von ESG-Pflichten entlasten soll.
Das Hauptziel des Pakets besteht insbesondere darin, die Wettbewerbsfähigkeit und den Wohlstand der EU-Wirtschaft zu stärken, den Verwaltungsaufwand zu verringern, Raum für das Wachstum europäischer Unternehmen im globalen Kontext zu schaffen und gleichzeitig die ehrgeizigen Ziele des „Green Deal“ auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu erreichen. Nach vorläufigen Schätzungen der Europäischen Kommission dürften sich die gesamten Einsparungen bei den Verwaltungskosten der Unternehmen im Zusammenhang mit der ESG-Berichterstattung auf bis zu 6,3 Milliarden Euro pro Jahr belaufen.
Das Paket wird eine Reihe von Änderungen in der CSRD-Richtlinie mit sich bringen, die insbesondere die ESG-Berichterstattung einfacher und zielgerichteter für die Empfänger machen dürften:
Für Unternehmen, die unter den künftigen CSRD-Rahmen fallen (Großunternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern) und einen Nettoumsatz von bis zu 450 Mio. EUR erzielen, sieht der zusammengefasste Entwurf eine freiwillige Berichterstattung über die Taxonomie vor. Dies wird die Zahl der Unternehmen, die ihre Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie offenlegen müssen, erheblich verringern. Darüber hinaus können sich Unternehmen, die nur bestimmte Taxonomieanforderungen erfüllen, dafür entscheiden, ihre teilweise Übereinstimmung mit der Taxonomie freiwillig zu melden.
Die Kommission hat außerdem auch Entwürfe für Änderungen zur Besprechung veröffentlicht:
Der Omnibus-Entwurf bringt auch viele andere Änderungen und Vereinfachungen der Vorschriften in Bereichen wie CSDDD, einer bedeutenden Ausnahmeregelung im EU-Mechanismus für den grenzüberschreitenden CO₂-Grenzausgleich (CBAM) und der Freigabe von 50 Milliarden Euro an Mitteln im Rahmen des InvestEU-Programms.
Alle diese Entwürfe werden nun vom Europäischen Parlament und dem Rat geprüft. Es wird erwartet, dass die wichtigsten Maßnahmen, wie z. B. der Aufschub der Meldepflicht, rasch genehmigt werden. Vor der endgültigen Umsetzung werden noch Rückmeldungen der Öffentlichkeit zu Vereinfachungen innerhalb der Taxonomie eingeholt. Der letzte Schritt muss die Umsetzung in die nationalen Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten sein.