Die Notwendigkeit der Aufhebung von Konten, wurde durch die Aufhebung der außerordentlichen Tätigkeit und der damit zusammenhängenden Untergang des Betriebsergebnisses aus der außerordentlichen Tätigkeit hervorgerufen.
Das insgesamte Betriebsergebnis wird sich nur in das Betriebsergebnis aus der Geschäftstätigkeit und in das Betriebsergebnis aus der finanziellen Tätigkeit untergliedern. Folgende Konten werden aufgelöst:
593 – Fällige Körperschaftssteuer aus der außerordentlichen Tätigkeit |
594 – Latente Körperschaftssteuer aus der außerordentlichen Tätigkeit |
582 – Schäden |
588 – Sonstige außerordentliche Aufwendungen |
682 – Schadensersätze |
688 – Sonstige außerordentliche Erträge |
597 – Kostenübertragung auf die Geschäftstätigkeit |
598 – Finanzkostenübertragung |
697 – Übertragung von Erträgen aus der Geschäftstätigkeit |
698 – Übertragung der Finanzerträge |
Im Zusammenhang mit der Auflösung der außerordentlichen Tätigkeit ändern sich die Bezeichnungen folgender Konten:
Konto 591 – Fällige Körperschaftssteuer aus der üblichen Tätigkeit ändert sich in: Konto 591 – Fällige Körperschaftssteuer
Konto 592 – Latente Körperschaftssteuer aus der üblichen Tätigkeit ändert sich in: Konto 592 – Latente Körperschaftssteuer
Die Präzisierung der inhaltlichen Abgrenzung mehrerer Konten, auf die Forderungen und Verbindlichkeiten im Rahmen einer Anteilsbeteiligung und sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Mitglieder gebucht wurden, bringt eine Umbenennung folgender Konten:
Ursprünglicher Kontenname | Kontoname nach der Umbenennung |
066 – Darlehen an die Buchführungseinheit | 066 – Darlehen im Rahmen der Anteilsbeteiligung |
351 – Forderungen im Rahmen des Konsolidierungs-kreises | 351 – Forderungen im Rahmen der
Anteilsbeteiligung |
361 – Verbindlichkeiten im Rahmen des Konsolidierungs-kreises | 361 – Verbindlichkeiten im Rahmen
der Anteilsbeteiligung |
471 – Langfristige Verbindlichkeiten im Rahmen
des Konsolidierungskreises |
471 – Langfristige Verbindlichkeiten im Rahmen der Anteilsbeteiligung |