Änderungsentwurf zum Umsatzsteuergesetz

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In Anknüpfung an die Richtlinie des Rates (EU) Nr. 2018/1910 vom 4. Dezember 2018 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG hat das Finanzministerium der Slowakischen Republik eine Vorinformation zum Gesetzentwurf erlassen, durch den das Gesetz Nr. 222/2004 Ges.Slg. über Mehrwertsteuer in der Fassung der späteren Vorschriften (Umsatzsteuergesetz) geändert und ergänzt wird.

Die SR erfüllt hiermit ihre Pflicht, das Gesetz anzunehmen und zu veröffentlichen, das für die Übereinstimmung des Umsatzsteuergesetzes mit der oben genannten Richtlinie erforderlich ist.

Mit dem vorgeschlagenen Gesetz kommt es sowohl zur Änderung bereits existierender als auch zur Gestaltung neuer Regeln, die die grenzüberschreitende Warenlieferung zwischen Unternehmen innerhalb der EU betreffen. Konkret handelt es sich um Regeln basierend auf der:

  • Erleichterung des grenzüberschreitenden Warenhandels im Rahmen sog. call-off stock Regelungen,
  • Bestimmung des Ortes der Warenlieferung durch einen Transport, der durch sog. Vermittlungssubjekte oder auf seine Kosten in sog. Reihengeschäften innerhalb der EU durchgeführt wird,
  • Ergänzung, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Warenerwerbers, die von einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat des Beginns der Warenbeförderung zugeteilt wurde, eine wesentliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Warenlieferung darstellt.

Gleichzeitig wird ab dem 1.1.2020 die einheitliche Regelung in der EU eingeführt, die den Nachweis des Warentransports in einen anderen Mitgliedstaat der EU zum Zweck der Steuerbefreiung betrifft, die eine Änderung der Verordnung § 43 Abs. 5 des Umsatzsteuergesetzes zur Folge hat.

Voraussichtlicher Termin des Beginns des Anmerkungsverfahrens ist das erste Halbjahr 2019.

 

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