Der Sachwert kann nach dem neuen Vorschlag neben dem bisher zur Anwendung kommenden Marktpreis und Ermittlung mittels eines Expertengutachten auch folgendermaßen ermittelt werden: Berechnung mithilfe eines Bewertungsmodells, welches die Möglichkeiten zur Ermittlung dieses Sachwertes ziemlich erweitert. Für die Analyse wird eine bessere Flexibilität bei der Ermittlung des Sachwertes ermöglicht. Weiters wird einer Kostenersparnis im Vergleich zur Ermittlung des Sachwerts durch ein Expertengutachten erzielt. Es kann z.B. bei den Unternehmungskombinationen günstig sein, es kann auch zum Zeitersparnis bei der Ermittlung des Sachwertes des Vermögens und der Verbindlichkeiten der auflösenden Gesellschaft kommen.
Das Gesetz ermöglicht bei den Bewertungsmodellen aus der Markt-, Ausgaben- oder Einkommensmethode auszugehen, was den Raum für verschiedenste Kombinationen bildet.