Aufhebung der Meldepflicht bei Änderung des Bankkontos

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Im Januar 2019 wurde dem Nationalrat der Slowakischen Republik der Entwurf zur Änderung des Gesetzes Nr. 563/2009 Ges.Slg. über Steuerverwaltung (Steuerordnung) eingereicht.

Mit dem eingereichten Gesetzentwurf soll die Pflicht des Steuerpflichtigen aufgehoben werden, dem Steuerverwalter Änderungen im Zusammenhang mit einer Änderung des Bankkontos des Unternehmers (Eröffnen/ Schließen des Bankkontos) zu melden. Grund für die Einreichung dieses Entwurfs und die Aufhebung der Meldepflicht seitens des Unternehmers ist die Duplizität dieser Meldung, da diese Pflicht auch die Banken und Filialen ausländischer Banken haben, in denen die Bankkonten geführt werden. Die Genehmigung dieses Entwurfs würde zur Entlastung des Verwaltungsaufwands der Steuerpflichtigen führen.

Wir weisen darauf hin, dass die genannte Änderung nicht die Meldepflicht des Bankkontos bei der Registrierung des Steuerpflichtigen betrifft. In diesem Fall bleibt die Meldepflicht bestehen.

Die vorgeschlagene Wirkung dieses Gesetzes ist ab dem 1.5.2019.

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