Kraftfahrzeugsteuer-vorauszahlungen
Ab April 2020 sind Steuerpflichtige nicht dazu verpflichtet, während des Pandemiezeitraums Vorauszahlungen auf die Kraftfahrzeugsteuer zu leisten. Steuerpflichtige, die diese Steuer nicht sofort bezahlen, begleichen sie innerhalb der Frist für die Einreichung der Kraftfahrzeugsteuererklärung.