Die Finanzverwaltung ändert die Art und Weise der Kommunikation

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Die Finanzverwaltung (im Folgenden „FV“ genannt) wird den Steuersubjekten ab dem 1. Januar 2022 Dokumente elektronisch zustellen. Die elektronische Kommunikation wird (mit Ausnahmen) über das Zentrale Portal der öffentlichen Verwaltung (ÚPVS) – slovensko.sk – abgewickelt.

Elektronische amtliche Dokumente (EADs) werden von der FV verschickt:

  • an elektronische Postfächer im ÚPVS – hat das Subjekt kein elektronisches Postfach im ÚPVS aktiviert, wird ihm eine Papierkopie des Dokuments über die slowakische Post zugestellt;
  • an das Postfach des Subjektes im FV-Portal – diese Methode steht nur ausländischen Personen zur Verfügung, die nicht über eine elektronische Mailbox beim ÚPVS verfügen;
  • in Form einer nichtelektronischen Kopie, die auch eine Vollmachtsklausel enthält, über den Postdienstleister oder persönlich direkt beim FV – wenn das Subjekt kein Postfach im ÚPVS oder FV hat oder dieses Postfach nicht ermittelt werden kann.

Wenn das Steuersubjekt einen Vertreter hat, wird das elektronische Dokument automatisch an die Mailbox des Vertreters im ÚPVS zugestellt.

Nach Auffassung der Steuerverwaltung gilt ein elektronisches Dokument an dem Tag als dem Steuerpflichtigen zugestellt, an dem der Empfänger die Zustellung bestätigt, oder am letzten Tag der 15-tägigen Aufbewahrungsfrist.

Nach der Einführung der zweiseitigen elektronischen Kommunikation wird das Steuersubjekt über das FV-Portal Zugriff auf seine Akte in elektronischer Form (die so genannte eAkte – eSpis) haben. Die eAkte wird Dokumente enthalten, die sich auf die steuerlichen Pflichten des Steuersubjekts beziehen. Das Steuersubjekt findet hier alle Dokumente, die an die FV seit dem 1. Januar 2014 elektronisch übermittelt wurden (mit Ausnahme der Jahresabschlüsse), sowie die Dokumente, welche die FV ab dem 1. Januar 2022 in Papierform erhalten wird, und die Dokumente, die die FV dem Steuersubjekt elektronisch übermitteln werden. Der Inhalt eines an die FV gesendeten elektronischen Dokuments wird dem Adressaten erst nach dessen Eingang oder nach Ablauf der 15-tägigen Aufbewahrungsfrist in seiner eAkte auf dem FV-Portal zur Verfügung gestellt.

Ab dem 12.12.2021 wird die FV auch die doppelte Zustellung elektronischer amtlicher Dokumente für Verbrauchsteuern einstellen und ab dem 13.12.2021 Dokumente an Steuersubjekte ausschließlich an ihr elektronisches Postfach im ÚPVS zustellen. Ausländische Personen werden ausgenommen, wenn sie keine Mailbox im ÚPVS haben und diese auf dem FV-Portal eingerichtet haben. In diesem Fall stellen die FV-Behörden die Dokumente in das elektronische Postfach des FV-Portals ein.

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