Die Frist für die Mitteilung des Index der Steuerzuverlässigkeit wird verlängert

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Am 15. 2. 2022 unterzeichnete die Präsidentin der Slowakischen Republik die Novelle des Gesetzes Nr. 563/2009 Slg. über die Steuerverwaltung (Abgabenordnung), mit der die Frist für die Übermittlung des Index der Steuerzuverlässigkeit durch die Hauptfinanzverwaltung der Slowakischen Republik an die Steuersubjekte verlängert wird. Die Frist für die Veröffentlichung der Liste der Steuersubjekte, für die der Index der Steuerzuverlässigkeit ermittelt wurde, wird ebenfalls verlängert.

Die neue Frist für die Übermittlung der Mitteilung ist auf den 30.6.2022 und für die Veröffentlichung der Liste der Steuersubjekte auf den 30.9.2022 verschoben worden (die ursprüngliche Frist war der 28.2.2022 bzw. der 30.6.2022).

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