Die Novelle des Rechnungslegungsgesetzes und ihr Beitrag zur Digitalisierung der Rechnungslegung

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Am 18. November 2021 unterzeichnete die Präsidentin der Slowakischen Republik ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 431/2002 Slg. über die Rechnungslegung mit Wirkung zum 1. Januar 2022. Die Novelle des Rechnungslegungsgesetzes, über die wir Sie bereits in der letzten Ausgabe unseres Newsletters informiert haben, wird vor allem Änderungen im Bereich der Automatisierung und Digitalisierung der Buchhaltung bringen, die den Verwaltungsaufwand für die Buchführung der Unternehmer verringern sollen.

Diese Änderungen sind hauptsächlich in den folgenden Neuerungen enthalten:

  • Die Gesetzesnovelle verschärft die Definition von elektronischen und papiergebundenen Buchführungsunterlagen. Sie definiert auch die Anforderungen an die Buchung, nämlich die Authentizität der Herkunft, die Integrität des Inhalts und die Lesbarkeit der Buchung.
  • Die Novelle sieht die Möglichkeit vor, eine Buchung von der Papierform in die elektronische Form oder umgekehrt überzuführen. Der Buchführungspflichtige darf diese Umwandlung einer Buchung nur einmal und mit genau demselben Inhalt vornehmen.
  • Das Gesetz ermöglicht das Einscannen von Buchhaltungsunterlagen ohne garantierte Konvertierung, was die elektronische Archivierung von Buchhaltungsunterlagen erheblich erleichtern wird. Die Art der Aufbewahrung der Buchhaltungsunterlagen in Papier- oder elektronischer Form wird von dem Buchführungspflichtigen selbst in einer internen Regelung gewählt und kann auch auf Buchhaltungsunterlagen angewendet werden, die vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung erstellt wurden.
  • Die handschriftliche Unterschrift der für die Durchführung des Buchungsvorgangs verantwortlichen Person kann durch jede überprüfbare elektronische Signatur, jeden elektronischen Datenaustausch oder jedes interne Kontrollsystem ersetzt werden. Gleichzeitig wird auf die Identifizierung der Konten, auf denen der Buchungsvorgang verbucht wird, und auf die Unterschrift der für die Buchung verantwortlichen Person als obligatorische Bestandteile der Buchung verzichtet. Dabei muss die Identifikation der Konten, auf denen die Buchungsfälle verbucht werden, in der Buchhaltungssoftware zugänglich sein.
  • Alle Rechnungslegungsunterlagen, d.h. Jahresabschlüsse, Berichte der Wirtschaftsprüfer, Jahresberichte und Mitteilungen über die Genehmigung der Jahresabschlüsse, werden ausschließlich in elektronischer Form im Register der Jahresabschlüsse gespeichert.

Die Verfasser der Gesetzesnovelle tragen dem aktuellen Stand der Dinge und der Tatsache Rechnung, dass die Aufbewahrung einer großen Anzahl von Papierdokumenten schwierig und daher die Digitalisierung der Buchführung ein wesentlicher Bestandteil der modernen Wirtschaft ist. Die vorgenommenen Änderungen werden nicht nur Unternehmern, Buchhaltern, sondern auch Kontrollinstitutionen helfen, aber gleichzeitig bringen sie die Notwendigkeit mit sich, die Qualität der im Zusammenhang mit der Buchhaltung verwendeten Software zu verbessern.

Neben dem Thema Digitalisierung werden mit der Novelle des Rechnungslegungsgesetzes u.a. folgende Bereiche geändert:

  • Ausweitung des persönlichen Geltungsbereichs des Gesetzes auf andere Personen als Buchführungspflichtige
  • Festlegung des Inhalts des Jahresberichts für gemeinnützige Buchführungspflichtige
  • Ausdehnung des öffentlichen Teils des Jahresabschlussregisters auf andere Rechtsformen juristischer Personen
  • Klärung der Begriffe, die bei der Beurteilung, ob sich ein Unternehmen in der Krise befindet, verwendet werden
  • Untergrenzen für Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten nach dem Rechnungslegungsgesetz

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