E-Rechnung

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In den nächsten Tagen wird voraussichtlich das interministerielle Stellungnahmeverfahren zum Gesetzentwurf über die E-Rechnung und die Datenübermittlung an das E-Rechnung-System beginnen. Mit dem neuen Gesetz soll die Verpflichtung eingeführt werden, strukturierte Daten aus ausgestellten und eingegangenen Rechnungen laufend und in Echtzeit an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Das Gesetz soll im Jahr 2023 in Kraft treten.

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Finanzverwaltung früher mit Daten über das zu versteuernde Einkommen zu versorgen, damit sie in der Lage ist, Steuerprüfungen genauer und zeitnah durchzuführen. Auf diese Weise versucht die slowakische Regierung, Steuerhinterziehung im Bereich der Mehrwertsteuer und der Einkommensteuer zu verhindern.

Ab dem 1. Januar 2023 sollen alle Unternehmer (auch Einzelunternehmer) verpflichtet werden, Rechnungsdaten an die Finanzverwaltung zu übermitteln, wenn die von ihnen in Rechnung gestellten Einnahmen für Waren und Dienstleistungen der Einkommens- oder Mehrwertsteuer unterliegen. Alle Daten müssen über das E-Rechnung-System an die Finanzverwaltung übermittelt werden, bevor die Rechnung an den Kunden geschickt wird. Der Umfang der zu übermittelnden Daten kann von Fall zu Fall variieren, im Allgemeinen handelt es sich jedoch um Daten zum Lieferanten, Kunden, zur Rechnung und zu steuerpflichtigen Transaktionen.

Zusätzlich sollen die Kunden verpflichtet werden, der Steuerverwaltung den Erhalt einer Rechnung mitzuteilen, wenn sie ein Recht auf Vorsteuer- oder Einkommensteuerabzug geltend machen. Diese Verpflichtung muss vor der Ausübung des genannten Rechts erfüllt werden.

 

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