Gleichzeitig schlägt sie die Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsabgaben aus derzeitigem 5-Faches auf 7-Faches des Durchschnittslohnes in der Slowakei vor. Die maximale Bemessungsgrundlage vom Jahr 2016 würde so aus 4.290 Euro auf 6.200 Euro steigen.
nl_q3_2016_de_1.pdf