Für 2018 erwartete Änderungen der Verrechnungspreisdokumentation

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Wie wir Sie in der letzten Ausgabe des Newsletters schon informiert haben, hat das Finanzministerium der SR Ende 2018 eine neue Richtlinie ins Anmerkungsverfahren eingebracht, die den Inhalt der Verrechnungspreisdokumentation betrifft. Diese neue Richtlinie wurde schon Ende 2018 im Finanzberichterstatter als Richtlinie des Finanzministeriums der Slowakischen Republik unter Nr. MF/019153/2018-724 zur Inhaltsbestimmung der Verrechnungspreisdokumentation, die die ursprüngliche Richtlinie ersetzt, veröffentlicht. Nach der neuen Richtlinie ist der Steuerpflichtige verpflichtet, bei der Vorbereitung der Dokumentation für den Steuerzeitraum, der nach dem 31.12.2017 begonnen hat, zu verfahren.

Der Steuerpflichtige kann dem Steuerverwalter die Verrechnungspreisdokumentation auch nach der alten Richtlinie vorlegen, jedoch nur dann, wenn er vom Steuerverwalter spätestens bis zum 30.6.2019 eine Aufforderung zur Vorlegung der Dokumentation erhält.

Mit der neuen Richtlinie wurden auch neue Anforderungen in die Verrechnungspreisdokumentation implementiert, die 2017 in der revidierten OECD Richtlinie über Verrechnungspreise für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen veröffentlicht wurden. Die Änderungen für die Steuerpflichtigen sind vor allem auf die verstärkte Fokussierung im Bereich der Verrechnungspreise zurückzuführen, so dass die Steuerverwaltungen über ausreichende Informationen für eine Risikoanalyse verfügen und dass die Dokumentation nützliche Informationen für eine eventuelle Steuerkontrolle, die auf die Verrechnungspreise ausgerichtet ist, liefert.

Die größte Änderung betrifft die Erstellung der verkürzten Dokumentation, die dem Steuerverwalter nur in der Form eines Standardformulars vorgelegt wird. Das Standardformular ist auf der Webseite des Finanzministeriums der SR verfügbar. Das Formular wird der Steuerpflichtige dem Steuerverwalter nur dann übermitteln, wenn ihn der Steuerverwalter dazu auffordert. Änderungen durchlief auch die vollständige Dokumentation, deren Inhalt viel mehr Informationen über die gesamte Unternehmensgruppe, ihre Finanzierung, ihre Rentabilitätsfaktoren, ihre Lieferketten, ihre immateriellen Vermögenswerte und andere Fakten enthalten sollte, wodurch die Komplexität der Informationen stärker betont wird. Neu ist auch, dass bei Finanztransaktionen aus Gründen der Bedeutung und Transaktionswerte vom höchsten Kapitalwert oder dem zugrundeliegenden Vermögenswert ausgegangen wird. Eine bedeutende Transaktion ist in diesem Fall eine Transaktion, die die Wesentlichkeitsmerkmale nach dem Rechnungslegungsgesetz erfüllt.

Die grundlegende Dokumentation blieb nach der neuen Richtlinie ohne bedeutende Änderungen. Der Zweck der grundlegenden und vollständigen Verrechnungspreisdokumentation sollte jedoch auch weiterhin darin bestehen, den Bewertungsprozess der gemeinsamen Geschäftsbeziehungen des Steuerpflichtigen zu dokumentieren, einschließlich der Preise von kontrollierten Transaktionen und anderer Tatsachen, die auf die Bewertung Einfluss haben.

Wenn der Steuerpflichtige eines der Kriterien für die Erstellung der verkürzten, grundlegenden oder vollständigen Dokumentation nicht erfüllt, wird er seiner Verpflichtung, die Steuererklärung mit den Angaben über die abhängigen Unternehmen auszufüllen, nachkommen.

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