Positive Änderungen bei der Kfz-Steuer sind voll allem:
- Änderung der örtlichen Zuständigkeit aufgrund des Unternehmenssitzes (d.h. ein Steuerpflichtiger wird nunmehr einen einzigen Steuerverwalter haben) und
- Einführung eines einheitlichen Kontos, auf welches die Pflichtigen die Kfz-Steuer entrichten werden.
Gleichzeitig kommt es zur landesweiten Vereinheitlichung des Kfz-Steuersatzes.