Mindestlohn und Zuschläge für 2021

11. Dezember 2020 | Lesedauer: 1 Min

Die Gesetzesnovelle Nr. 294/2020 Slg., mit der das Gesetz Nr. 663/2007 Slg. über Mindestlohn geändert und ergänzt wird, wurde im slowakischen Nationalrat am 20.10.2020 verabschiedet, und im Gesetzblatt veröffentlicht.

 

Nach dieser bereits verabschiedeten Novelle werden mit Wirksamkeit ab dem 1.1.2021 Beschäftigte mit Mindestlöhnen monatlich mindestens EUR 623 brutto verdienen, was in Nettozahlen EUR 508,45 beträgt. Der Mindeststundenlohn wird auf EUR 3,58 erhöht. Die Mindestlohnanhebung bringt für Beschäftigte EUR 31,70 mehr an Nettolohn.

 

Mit der verabschiedeten Gesetzesnovelle über den Mindestlohn wird auch die Automatik für die Mindestlohnbestimmung abgeändert.

 

Die Novellierung des Arbeitsgesetzbuchs ab dem 1.1.2021 bewirkt auch Änderungen in der Bestimmung von den Zuschlägen. Diese werden im Gesetz nicht mehr an einen festen Prozentsatz aus dem Mindeststundenlohn gebunden, sondern als Fixbetrag vorgegeben. Dies bedeutet, dass zum Beispiel die Lohnbegünstigung für die Arbeit am Samstag EUR 1,79 betragen wird, für die Arbeit am Sonntag dann EUR 3,58 Euro und für die Nachtarbeit EUR 1,43.

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