Neue Instrumente zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetruges im grenzüberschreitenden elektronischen Handel

16. März 2022 | Lesedauer: 1 Min

Das Finanzministerium der Slowakischen Republik hat eine vorläufige Information über die bevorstehende Novelle des Gesetzes Nr. 222/2004 Slg. über die Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Fassung (im Folgenden „Mehrwertsteuergesetz“ genannt) veröffentlicht.  

Mit dem Gesetzentwurf wird die Richtlinie (EU) des Rates umgesetzt, die ab dem 1. 1. 2024 neue Verpflichtungen für ausgewählte Zahlungsdienstleister vorsieht. Ziel dieser Änderung ist die Einführung harmonisierter Vorschriften zur Bekämpfung des Steuerbetrugs im grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr und zur Überprüfung der Richtigkeit des erklärten Steuerbetrags. 

Zu den Pflichten der ausgewählten Zahlungsdienstleister sollen gehören:  

  • in elektronischer Form Aufzeichnungen über die Zahlungsempfänger grenzüberschreitender Zahlungen zu führen, wenn ein Zahlungsdienstleister während eines Kalenderquartals Zahlungsdienste für mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen an ein und denselben Zahlungsempfänger erbracht hat,  
  • die Meldung der geführten Aufzeichnungen an die Hauptfinanzverwaltung der Slowakischen Republik spätestens am Ende des Kalendermonats, der auf das Kalenderquartal folgt, auf das sich diese Aufzeichnungen beziehen.  

Zahlungsdienstleister werden verpflichtet, diese Aufzeichnungen über grenzüberschreitende Zahlungen drei Jahre aufzubewahren. 

<< zurück zum Newsletter

Ihre Ansprechpersonen