Betriebsstätte durch Homeoffice: Neue OECD-Regeln ab 2025

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Betriebsstätte durch Homeoffice: Neue OECD-Regeln ab 2025

Im Rahmen des aktualisierten Kommentars zum OECD-Musterabkommen, der Ende 2025 veröffentlicht wurde, wurden wesentliche Änderungen an den Kriterien zur Begründung einer Betriebsstätte eingeführt.

Diese Änderungen betreffen insbesondere Fälle, in denen ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit im Homeoffice in einem anderen Staat als dem Sitzstaat des Arbeitgebers ausübt.

Wann kann ein Homeoffice eine Betriebsstätte begründen?

Angesichts der zunehmenden Verbreitung von Homeoffice liefert die neue OECD-Auslegung klarere Leitlinien dazu, wann eine Betriebsstätte im Ausland entstehen kann.

Die entscheidenden Kriterien sind nun:

  • die Dauerhaftigkeit des Arbeitsortes,

  • die Dauer der Tätigkeit im Homeoffice,

  • der betriebliche Grund für die Tätigkeit im Homeoffice.

Diese Faktoren müssen im Zusammenhang bewertet werden.

Neue Beurteilung nach OECD-Kommentar

Die Einführung dieser Kriterien führt zu einer veränderten Beurteilung der Betriebsstättenrisiken.

Besondere Bedeutung kommt dabei zu:

  • der regelmäßigen und dauerhaften Nutzung des Homeoffice,

  • der Einflussnahme bzw. Erwartung des Arbeitgebers,

  • dem Zusammenhang mit den geschäftlichen Tätigkeiten des Unternehmens.

Ein Homeoffice kann daher unter bestimmten Umständen auch ohne physisches Büro zur Begründung einer Betriebsstätte führen.

Warum Unternehmen ihre Situation überprüfen sollten

Aufgrund der neuen OECD-Auslegung sollten Unternehmen ihre bestehenden Homeoffice-Modelle neu bewerten.

Analysen, die auf der bisherigen Auslegung basieren, können zu abweichenden Ergebnissen führen.

Unternehmen sollten daher:

  • grenzüberschreitende Homeoffice-Strukturen prüfen,

  • mögliche steuerliche Risiken identifizieren,

  • ihre Betriebsstättenanalyse aktualisieren.

Wie wir Sie unterstützen können

Wir unterstützen Sie gerne bei:

  • der Überprüfung Ihrer bestehenden Strukturen,

  • der Neubewertung von Betriebsstättenrisiken,

  • der steuerlichen Analyse internationaler Homeoffice-Modelle.

Fazit

Homeoffice: Der aktualisierte OECD-Kommentar verändert die Kriterien zur Begründung einer Betriebsstätte.

Unternehmen sollten ihre Situation frühzeitig überprüfen, um steuerliche Risiken zu vermeiden.

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