Wir bringen Ihnen die zweite Sonderausgabe mit weiteren Außerordentlichen Maßnahmen in der Slowakischen Republik zur Linderung der negativen Folgen der COVID-19-Pandemie.
Am Mittwoch, den 22. April 2020 genehmigte der Nationalrat der Slowakischen Republik eine Änderung des Gesetzes GBl. Nr. 67/2020 über einige außerordentliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung der für Menschen gefährlichen Infektionskrankheit COVID-19 in der Fassung des Gesetzes GBl. Nr. 75/2020 sowie auch eine Änderung des Gesetzes GBl. Nr. 461/2003 über die Sozialversicherung, in der jeweils gültigen Fassung. Diese Gesetze wurden bereits in der Gesetzessammlung unter den Nummern 96/2020 und 95/2020 veröffentlicht.
Nachstehend sind die wichtigsten Änderungen und Maßnahmen aufgeführt:
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Einkommensteuer
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Kraftfahrzeugsteuer
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Steuerverwaltung (Steuerordnung)
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Registrierkassen
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Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern
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Örtliche Entwicklungsabgabe, lokale Steuern und Gebühren
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Sozialversicherung
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