Obligatorische Meldung des Bankkontos

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Das Finanzministerium der Slowakischen Republik hat die Meldepflicht für Bankkonten für alle Mehrwertsteuerpflichtigen wieder eingeführt. Bei der Registrierung muss der Steuerpflichtige alle seine in- und ausländischen Bankkonten angeben, die er für seine mehrwertsteuerpflichtige Geschäftstätigkeit in der Slowakei nutzt. Steuerpflichtige, die sich in der Vergangenheit registriert haben, sind verpflichtet, der Finanzverwaltung bis zum 30.11.2021 ihre Bankkonten zu melden, die sie für ihre mehrwertsteuerpflichtigen Tätigkeiten in der Slowakei nutzen.

 

Die Finanzverwaltung erstellt dann eine Liste der Bankkonten der Mehrwertsteuerpflichtigen, die sie auf ihrem Webportal veröffentlicht. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert.

 

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