REGISTRIERKASSEN

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  • Erfüllung der Meldepflicht

Fällt der letzte Tag der Frist zur Erfüllung der Meldepflicht in den Pandemie-zeitraum, so gilt diese Verpflichtung als erfüllt, wenn die Meldung spätestens mit Ende des unmittelbar auf das Ende des Pandemiezeitraums folgenden Kalendermonats ergeht.

Dies betrifft die Erfüllung folgender Pflichten: Bekanntgabe einer Änderung des Firmennamens, der Verkaufsstelle, falls diese vom Geschäftssitz oder dem eingetragenen Sitz abweicht, sowie die Änderung des Haupttätigkeitsfeldes gemäß der statistischen Klassifikation der wirtschaftlichen Tätigkeiten, bei welchen die elektronische Registrierkasse zum Einsatz kommt.

  • Fälligkeit von Geldbußen

Eine während des Pandemiezeitraums an Ort und Stelle auferlegte Geldbuße ist spätestens mit Ende des unmittelbar auf das Ende des Pandemiezeitraums folgenden Kalendermonats zu bezahlen.

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