ARBEITSMARKTLEISTUNGEN

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Förderung von Beschäftigung und Erhaltung von Arbeitsplätzen

Projekte zur Unterstützung der Erhaltung von Arbeitsplätzen, Pilotprojekte zur Überprüfung neuer aktiver Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt, Pilotprojekte oder Pilotprogramme zur Unterstützung der Entwicklung der regionalen oder örtlichen Beschäftigung, die vom Ministerium bewilligt werden.

Die Frist für den Nachweis der Erfüllung der Verpflichtung zur Einhaltung des obligatorischen Beschäftigungsanteils behinderter Menschen für das vorangehende Kalenderjahr verlängert sich bis zum 30.6.2020.

Die Frist zur Vorlage eines Berichts über eigene Tätigkeiten beim Zentrum für Arbeit für juristische oder natürliche Personen, die eine Tätigkeit im Bereich der Beschäftigungsvermittlung ausüben, bzw. für Zeitarbeitsunternehmen wird bis zum 30.6.2020 verlängert.

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