Wie wir Ihnen bereits in der vorherigen Ausgabe unseres Newsletters mitgeteilt haben, finden Sie nachstehend die wichtigsten verabschiedeten Änderungen, die die Novelle des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes mit Wirksamkeit ab 01.01.2018 bringt:
- Wegzugsteuer, sog. Exit Tax
- Vorschriften über beherrschte ausländische Unternehmen für juristische Personen (sog. CFC Rules) –
wirksam erst ab 01.01.2019 - Maßnahmen gegen doppelte Geltendmachung von Aufwendungen bei Transaktionen zwischen
verbundenen Unternehmen, sog. hybride Gestaltungen - inländische Fusionen und Sacheinlagen für steuerliche Zwecke nur in Sachwerten
- neues Instrument zur Förderung von Forschung und Entwicklung, sog. Patentbox
- Erhöhung und Änderung der Berechnung des Aufwandsabzugs, der sog. „super deduction“ für
Wissenschaft und Forschung - digitale Plattform als neue Einkommensquelle im Gebiet der Slowakischen Republik
- Anpassung der Bedingungen für die Gründung einer ständigen Bau- und Montagebetriebsstätte
- Anpassung der Bedingungen zur Vermeidung der missbräuchlichen Verwendung von
Beauftragungsstrukturen - Änderung der Bedingungen für die Bildung von Einzelwertberichtigungen zu Nebenforderungen
- Anpassung der Bedingungen für die Forderungsabschreibung wegen Änderungen der Exekutionsordnung
Nähere Informationen zu den vorstehend genannten Änderungen finden Sie im NEWSLETTER 3/2017.
Neben den vorgeschlagenen und bereits erwähnten Änderungen wurden jedoch noch zwei andere wichtige Änderungen verabschiedet, über die wir Sie in separaten Abschnitten des Newsletters informieren:
- Freistellung von Einkünften aus dem Verkauf von Aktien und Geschäftsanteilen
- Sammelbeförderung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber