Vergütung für Nacht- und Feiertagsarbeit – 2. Phase

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Die Novelle des Arbeitsrechts mit Wirkung ab dem 1.5.2018 geht ab dem 1.5.2019 in ihre zweite Phase, die eine weitere Erhöhung der Zuschläge für die Arbeitnehmer von Nacht- und Wochenendarbeit mit sich bringt.

Diese zweite Phase erhöht den Zuschlag für Nachtarbeit von derzeit 30 % auf 40 % des Mindeststundenlohns, bei Risikoberufen von derzeitigen 35 % auf 50 % des Mindeststundenlohns.

Wochenendarbeit wird doppelt vergütet. Für die Arbeit am Samstag verbessert sich der derzeitige Zuschlag für die Arbeitnehmer von 25 % auf 50 % des Mindeststundenlohns. Die Arbeit am Sonntag wird vom derzeitigen Zuschlag von 50 % des Mindeststundenlohns mit 100 % vergütet.

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