20. März 2026
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Quellensteuer auf Softwarelizenzen: Neuer Ansatz ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 trat eine wesentliche Änderung bei der Besteuerung von Zahlungen für die Nutzung oder das Nutzungsrecht an Computerprogrammen (Softwarelizenzen) in Kraft.
Diese Änderung betrifft insbesondere Zahlungen aus der Slowakei an ausländische Anbieter und kann somit zahlreiche slowakische Unternehmen beeinflussen.
Was ändert sich?
Die Slowakische Republik hat ihren langjährigen Vorbehalt zur Auslegung des OECD-Musterabkommens zurückgezogen.
Nach der bisherigen Praxis wurden Zahlungen für nicht standardisierte oder kundenspezifische Software als sogenannte Lizenzgebühren betrachtet und unterlagen der Quellensteuer in der Slowakei.
Dieser Vorbehalt wurde im aktualisierten OECD-Kommentar 2025 (veröffentlicht im November 2025) offiziell gestrichen.
Das Finanzministerium der Slowakischen Republik bestätigte diese neue Auslegung durch die Richtlinie Nr. MF/016959/2025-724 zur Besteuerung von Einkünften beschränkt steuerpflichtiger Personen aus Software.
Wann entfällt die Quellensteuer?
In vielen Fällen werden Zahlungen für Softwarelizenzen künftig nicht mehr als Lizenzgebühren, sondern als gewöhnliche Geschäftseinkünfte behandelt.
Die Quellensteuer entfällt insbesondere dann, wenn:
ein Unternehmen Software für den eigenen Geschäftsbetrieb erwirbt,
der Zugang zur Software als Dienstleistung (z. B. SaaS) erfolgt.
In diesen Fällen liegt – abhängig vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen – keine Überlassung von Urheberrechten vor, sodass keine Quellensteuerpflicht in der Slowakei entsteht.
Wann bleibt die Quellensteuer bestehen?
Die Quellensteuer kann weiterhin Anwendung finden, wenn:
das Recht zur kommerziellen Verwertung oder Weiterverbreitung der Software eingeräumt wird,
geheime Verfahren, Formeln oder Know-how übertragen werden, insbesondere im Zusammenhang mit der Softwareentwicklung.
In solchen Fällen können die Zahlungen weiterhin als Lizenzgebühren qualifiziert werden.
Auswirkungen auf Unternehmen
Die neuen Regelungen können:
die administrativen Pflichten reduzieren,
zu Kosteneinsparungen bei internationalen Transaktionen führen.
Wichtig ist, dass die Änderungen auch für:
Verträge, die vor dem 1. Januar 2026 abgeschlossen wurden, gelten,
sofern die Einkünfte nach dem 31. Dezember 2025 zufließen.
Handlungsempfehlung
Unternehmen, die Zahlungen für Softwarelizenzen ins Ausland leisten, sollten:
ihre bestehenden Vertragsstrukturen überprüfen,
die Einordnung der Zahlungen neu bewerten,
ihre Quellensteuerpflichten an die neuen Regelungen anpassen.
Wir von TPA unterstützen Sie gerne bei:
der Analyse Ihrer Verträge,
der Beurteilung der steuerlichen Behandlung,
der Sicherstellung der korrekten Anwendung der Quellensteuer.