Änderung der Abgabenordnung: Neue Sanktionsregeln ab 2026

Änderung der Abgabenordnung: Neue Sanktionsregeln ab 2026

Änderung der Abgabenordnung: Neue Sanktionsregeln ab 2026

Am 1. Januar 2026 trat die Novelle des Gesetzes Nr. 563/2009 Slg. über die Steuerverwaltung (Abgabenordnung) in Kraft. Diese Novelle bringt wesentliche Änderungen im Sanktionssystem bei Verstößen gegen steuerliche Pflichten.

Die Änderungen betreffen nahezu alle grundlegenden Pflichten von Steuerpflichtigen.

Welche Pflichten sind betroffen

Die Novelle gilt insbesondere für folgende Verstöße:

  • Nichtabgabe der Steuererklärung innerhalb der gesetzlichen Frist oder einer von der Steuerbehörde festgelegten Frist,

  • Nichterfüllung der Registrierungspflicht,

  • Nichteinhaltung der Meldepflicht,

  • Nichterfüllung von Verpflichtungen, die durch eine Entscheidung der Steuerbehörde auferlegt wurden oder sich aus gesetzlichen Vorschriften ergeben (nicht-monetäre Pflichten).

Erhöhung der Mindeststrafen

Eine der wichtigsten Änderungen ist die Anhebung der Mindestgeldstrafen.

Die bisherigen Untergrenzen von:

  • EUR 30 und EUR 60

werden durch eine einheitliche Mindeststrafe von:

  • EUR 100 ersetzt.

Erhöhung der Höchststrafen

Die Novelle erhöht auch die maximalen Geldbußen:

Nichtabgabe der Steuererklärung

  • bis zu EUR 30.000,

  • bis zu EUR 60.000, wenn die Erklärung erst nach Aufforderung durch die Steuerbehörde eingereicht wird.

Verletzung der Registrierungspflicht

  • bis zu EUR 30.000.

Verletzung von Meldepflichten oder sonstigen nicht-monetären Pflichten

  • bis zu EUR 10.000.

Dazu zählt beispielsweise auch die Nichtvorlage von Verrechnungspreisdokumentation.

Anwendungszeitraum der neuen Regelung

Die neuen Strafsätze gelten ausschließlich für Verstöße, die nach dem 31. Dezember 2025 begangen werden.

Wurde der Verstoß noch im Jahr 2025 begangen, so gelten die bisherigen Regelungen – auch dann, wenn die Entscheidung erst im Jahr 2026 ergeht.

Neuer Anreizmechanismus

Die Novelle führt auch einen Anreiz zur schnellen Zahlung ein.

Wenn der Steuerpflichtige:

  • die festgesetzte Steuer oder Steuerdifferenz (z. B. nach einer Steuerprüfung)

  • innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der Entscheidung bezahlt,

wird die Geldbuße:

  • auf zwei Drittel des ursprünglichen Betrags reduziert.

Diese Regelung gilt erstmals für Entscheidungen, die nach dem 31. Dezember 2025 zugestellt werden.

Was bedeutet das für Unternehmen

Die Änderungen führen zu einer deutlichen Verschärfung des Sanktionssystems.

Unternehmen sollten daher:

  • ihre internen Prozesse zur Einhaltung steuerlicher Pflichten überprüfen,

  • Fristen strikt einhalten,

  • Risiken im Bereich Tax Compliance minimieren.

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