20. März 2026
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Überweisung von 2 % der Steuer an Eltern: Neue Regeln ab 2026
Ab dem Jahr 2026 können natürliche Personen erstmals 2 % ihrer für 2025 gezahlten Einkommensteuer an ihre Eltern übertragen – entweder an einen Elternteil oder an beide.
Dieser neue Mechanismus ersetzt die bisherige Elternrente.
Wer gilt als Elternteil
Für die Zwecke der Steuerüberweisung gelten als Eltern:
biologische Eltern,
Adoptiveltern,
Personen, denen das Kind in Pflege anvertraut wurde.
Voraussetzungen für die Überweisung von 2 % an Eltern
Der Elternteil muss zum 31. Dezember 2025 folgende Bedingungen erfüllen:
Bezug einer Altersrente, Invaliditätsrente, Dienstaltersrente oder Invaliditätsdienstaltersrente,
die Rente muss aus dem slowakischen Sozialversicherungssystem stammen,
die Rente muss nach Erreichen des Rentenalters gewährt worden sein.
Eine Überweisung ist nicht möglich, wenn der Elternteil:
eine vorzeitige Altersrente bezieht,
eine Rente aus dem Ausland erhält.
Zusätzlich gilt:
maximal 2 % pro Elternteil,
eine Überweisung von 4 % an einen einzelnen Elternteil ist nicht zulässig.
Kombination mit Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen
Das System ermöglicht eine Kombination von Zuwendungen an Eltern und gemeinnützige Organisationen.
Wenn eine Person:
2 % an beide Elternteile überweist,
kann sie zusätzlich:
weitere 2 % an eine gemeinnützige Organisation spenden, oder
3 % spenden, wenn sie mindestens 40 Stunden ehrenamtliche Tätigkeit geleistet hat.
Der insgesamt mögliche Anteil beträgt somit:
bis zu 6 %,
bzw. bis zu 7 % bei ehrenamtlicher Tätigkeit.
Wie und bis wann erfolgt die Überweisung
Über die Steuererklärung
bis zum 31. März 2026,
bzw. innerhalb einer verlängerten Frist.
Für Arbeitnehmer
durch das Formular „Erklärung über die Zuweisung eines Steueranteils“,
bis zum 30. April 2026,
zusammen mit einer Bestätigung über die Steuerzahlung.
Der Mindestbetrag der Überweisung beträgt EUR 3.
Wann erfolgt die Auszahlung
Gemeinnützige Organisationen
innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Einreichungsfrist.
Eltern
der Betrag wird an die Sozialversicherungsanstalt überwiesen,
und gemeinsam mit der Rente ausgezahlt,
in der Regel innerhalb von 4 Monaten.
Fazit
Die neue Regelung bietet Steuerpflichtigen mehr Flexibilität bei der Verwendung eines Teils ihrer Steuer und ermöglicht gleichzeitig eine direkte finanzielle Unterstützung der Eltern.