Bargeldlose Zahlungen in der Slowakei: Pflicht auf Mai 2026 verschoben

Bargeldlose Zahlungen in der Slowakei: Pflicht auf Mai 2026 verschoben

Bargeldlose Zahlungen in der Slowakei: Pflicht auf Mai 2026 verschoben

Die Verpflichtung für Händler, ihren Kunden bargeldlose Zahlungen bei Beträgen über EUR 1 zu ermöglichen, wurde auf den 1. Mai 2026 verschoben. Ursprünglich sollte diese Pflicht bereits am 1. März 2026 in Kraft treten.

Die Änderung wurde durch eine Novelle des Gesetzes über die Erfassung von Verkaufserlösen eingeführt, die in der Gesetzessammlung veröffentlicht wurde.

Neue Verpflichtungen ab Mai 2026

Ab dem 1. Mai 2026 sind Händler verpflichtet:

  • ihren Kunden bei Zahlungen ab EUR 1 mindestens eine bargeldlose Zahlungsmethode anzubieten.

Das Gesetz schreibt dabei keine konkrete Zahlungsmethode vor. Unternehmer können frei wählen, welche Lösung für sie am besten geeignet ist, beispielsweise:

  • Zahlungsterminals (Kartenzahlung),

  • mobile Zahlungen,

  • QR-Zahlungen,

  • andere elektronische Zahlungsmethoden.

Die Barzahlung bleibt weiterhin ein vollwertiges Zahlungsmittel.

Grund für die Verschiebung

Die Verschiebung des Inkrafttretens soll Unternehmen mehr Zeit zur technischen Vorbereitung geben.

Dazu gehören insbesondere:

  • die Implementierung von QR-Zahlungslösungen,

  • die Anschaffung von Zahlungsterminals,

  • die Anpassung bestehender Kassensysteme (eKasa).

QR-Zahlungen als einfache Lösung

Die Einführung von QR-Zahlungen stellt eine besonders einfache und kostengünstige Lösung dar, vor allem für kleinere Unternehmen.

QR-Zahlungen:

  • können auch über die virtuelle Registrierkasse generiert werden,

  • enthalten alle notwendigen Zahlungsinformationen im QR-Code,

  • ermöglichen eine schnelle Zahlung durch einfaches Scannen des Codes.

Diese Lösung ist Teil der Modernisierung der Finanzverwaltung, die in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium der Slowakischen Republik umgesetzt wird.

Integration mit Banken und eKasa

Ab dem 1. Mai 2026 sollen die vier größten Banken in der Slowakei:

  • VÚB

  • Tatra banka

  • ČSOB

  • Slovenská sporiteľňa

bereit sein, Zahlungseingänge an das eKasa-System zu melden.

Darüber hinaus sieht die Novelle des Zahlungsdienstleistungsgesetzes vor, dass:

  • Banken bis Ende 2027 keine Gebühren für Zahlungsbenachrichtigungen erheben dürfen,

  • sofern sie das von der Finanzdirektion der Slowakischen Republik kostenlos bereitgestellte System nutzen.

Fazit

Die Verschiebung der Pflicht bietet Unternehmen zusätzlichen Spielraum zur Vorbereitung auf die neuen Anforderungen.

Bargeldlose Zahlungen: Die gesetzliche Verpflichtung wird auf Mai 2026 verschoben.

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