20. März 2026
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E-Rechnung in der Slowakei: Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung ab 2027
Die Finanzverwaltung der Slowakischen Republik hat im Rahmen der Novelle des Mehrwertsteuergesetzes die Einführung des Systems der E-Rechnung gestartet. Ab dem 1. Januar 2027 wird die Ausstellung und der Empfang von Rechnungen in einem einheitlichen elektronischen Format für inländische B2B-Transaktionen verpflichtend.
Hintergrund des E-Rechnungssystems
Das E-Rechnungssystem wird als zentrale Infrastruktur der Finanzverwaltung der Slowakischen Republik aufgebaut. Ziel ist es, ein einheitliches Format für elektronische Rechnungen sowie die automatisierte Übermittlung von Rechnungsdaten sicherzustellen.
Diese Maßnahme reagiert auf den steigenden Bedarf an Digitalisierung von Rechnungs- und Buchhaltungsprozessen. Die Einführung eines einheitlichen Formats soll:
Fehler reduzieren,
doppelte Dateneingaben vermeiden,
administrative Prozesse vereinfachen.
Übergangsphase ab 2026
Im Laufe des Jahres 2026 wird eine Übergangsphase eingeführt, in der Unternehmen freiwillig am Testbetrieb der elektronischen Rechnungsstellung teilnehmen können.
Gleichzeitig wird ab dem 1. Januar 2026 ein gesetzlicher Zustelldienst eingeführt, über den elektronische Rechnungen nachweislich zwischen Unternehmen übermittelt werden.
Diese Phase dient dazu:
Unternehmen schrittweise einzubinden,
die technische Bereitschaft von Buchhaltungssystemen zu überprüfen.
Verpflichtungen ab 2027 und Erweiterung ab 2030
Ab dem 1. Januar 2027 gilt:
die Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen für alle Mehrwertsteuerpflichtigen bei inländischen B2B-Transaktionen,
alle steuerpflichtigen juristischen und natürlichen Personen müssen elektronische Rechnungen akzeptieren, unabhängig von ihrer MwSt-Registrierung.
Ab dem 1. Juli 2030 wird das System erweitert auf:
grenzüberschreitende B2B- und B2G-Transaktionen innerhalb der EU.
Gleichzeitig werden bestehende Meldungen wie:
Kontrollberichte,
Zusammenfassende Meldungen,
schrittweise durch eine automatisierte Datenübermittlung im Rahmen des E-Rechnungssystems ersetzt.
Technische Anforderungen und Zustellprozess
Elektronische Rechnungen müssen:
dem Standard EN 16931 entsprechen,
mit dem Peppol BIS-Standard kompatibel sein.
Die Übermittlung erfolgt über einen zertifizierten Zustelldienstleister – den sogenannten „Digitalen Postboten“ (Digitálny poštár).
Der Zustelldienst stellt sicher:
den Eingang der Rechnung,
die technische Validierung der Datenstruktur,
die Zustellung an den Empfänger,
die Bestätigung des Empfangs.
Die Übertragung erfolgt automatisiert zwischen den Buchhaltungssystemen ohne manuelle Eingriffe.
Über die SAPI-SK-Schnittstelle können Buchhaltungssysteme an den Zustelldienst angebunden werden. Die Nutzung dieser Schnittstelle ist nicht verpflichtend.
Ein Teil des Prozesses umfasst auch die Übermittlung ausgewählter Daten an die Finanzverwaltung, wobei die Verpflichtung bereits durch die Übermittlung der elektronischen Rechnung an den Zustelldienst als erfüllt gilt.
Auswirkungen auf die Praxis und technische Vorbereitung
Die Einführung des Systems erfordert Anpassungen in:
Buchhaltungs- und ERP-Systemen,
internen Prozessen,
Verfahren zur Annahme von Rechnungen.
Unternehmen sollten insbesondere:
die Bereitschaft ihrer Systeme für den Peppol BIS-Standard prüfen,
einen zertifizierten Zustelldienstleister auswählen,
den Versand und Empfang von E-Rechnungen vor der verpflichtenden Einführung testen.
Es wird erwartet, dass das System:
Rechnungsprozesse vereinheitlicht,
den administrativen Aufwand reduziert,
den Übergang zu einem Echtzeit-Datenaustausch mit den Behörden unterstützt.
Sanktionen bei Nichterfüllung
Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Pflichten drohen folgende Sanktionen:
Geldstrafe von bis zu EUR 10.000,
bei wiederholten Verstößen bis zu EUR 100.000.
Das Gesetz ermöglicht es, bei der Festlegung der Sanktionen:
die Schwere und Dauer des Verstoßes zu berücksichtigen,
in Fällen offensichtlicher Fehler oder technischer Probleme beim Zustelldienstleister von einer Sanktion abzusehen.