Bargeldlose Zahlungen ab dem 1. Mai 2026: QR-Zahlungen und Präventivkontrollen der Finanzverwaltung

Bargeldlose Zahlungen ab dem 1. Mai 2026: QR-Zahlungen und Präventivkontrollen der Finanzverwaltung

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Bargeldlose Zahlungen ab dem 1. Mai 2026: QR-Zahlungen und Präventivkontrollen der Finanzverwaltung

Wie wir Sie bereits in unserer vorherigen Newsletter-Ausgabe vom 20. März 2026 informiert haben, sind Verkäufer seit dem 1. Mai 2026 verpflichtet, ihren Kunden bei Zahlungen über 1 Euro eine bargeldlose Zahlungsmöglichkeit anzubieten. Neben dieser Verpflichtung bietet sich auch die Möglichkeit, Zahlungsprozesse effizienter zu gestalten.

Eine praktische Lösung ist beispielsweise die Bezahlung mittels QR-Code, ohne dass ein Zahlungsterminal erforderlich ist.

Der Ablauf einer QR-Zahlung funktioniert wie folgt: Der Händler generiert an der Kasse einen eindeutigen QR-Code mit den Zahlungsdaten, der Kunde scannt diesen Code mit seiner mobilen Banking-App, die Zahlungsdaten werden automatisch übernommen und der Kunde bestätigt die Zahlung.

Die Zahlung wird innerhalb weniger Sekunden verarbeitet, wobei sowohl der Händler als auch der Kunde sofort über die erfolgreiche Durchführung der Zahlung informiert werden.

An das System sind die größten Banken auf dem Markt angeschlossen – VÚB, Slovenská sporiteľňa, Tatra banka, ČSOB und Prima banka –, die eine Benachrichtigung über den Zahlungseingang direkt an das eKasa-System ermöglichen.

Präventivkontrollen durch die Finanzverwaltung

Im Zusammenhang mit der Einführung der Verpflichtung, bargeldlose Zahlungen zu ermöglichen, hat die Finanzverwaltung eine präventive Kontrollaktion gestartet. Ziel der Kontrollaktion ist es zu überprüfen, ob die neuen Vorschriften in der Praxis umgesetzt wurden. Die Prüfer kontrollieren insbesondere, ob am Verkaufsort Folgendes vorhanden ist:

  • eine Registrierkasse vorhanden ist
  • bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden
  • ein gut sichtbarer Hinweis auf die Verpflichtung zur Erfassung der Umsätze und zur Ausstellung eines Kassenbelegs angebracht ist

Die Kontrollen konzentrieren sich insbesondere auf risikobehaftete Branchen wie das Baugewerbe, Körperpflege- und Wellnessdienstleistungen, Gastronomie, Beherbergungsbetriebe sowie Arztpraxen.

Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre bestehenden Einstellungen rechtzeitig zu überprüfen und die Einhaltung der neuen Vorschriften sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf die laufenden Präventivkontrollen der Finanzverwaltung.

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