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22. Juni 2026
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Die Novelle des Umsatzsteuergesetzes erweitert den Anwendungsbereich des innerstaatlichen Reverse-Charge-Verfahrens auf ausgewählte Dienstleistungen.
Parlamentarischer Entwurf einer Novelle des Gesetzes Nr. 222/2004 Z. z. über die Umsatzsteuer (UStG) Der bereits in erster Lesung vom Nationalrat der Slowakischen Republik behandelte Gesetzentwurf reagiert auf das Risiko von Steuerbetrug bei ausgewählten Dienstleistungen, die zwischen inländischen Umsatzsteuerpflichtigen erbracht werden. Es handelt sich um eine Ausweitung des bestehenden Reverse-Charge-Verfahrens auf einen weiteren, klar definierten Kreis von Leistungen.
Die Novelle betrifft drei Dienstleistungskategorien, die gemäß der Statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA) eingestuft sind:
IT-Dienstleistungen (Division 62 und Klasse 63.11),
Werbedienstleistungen (Klassen 73.11, 73.12 und 73.20),
Unternehmens- und Managementberatungsdienstleistungen (Klasse 70.22).
Alle drei Dienstleistungskategorien weisen gemeinsame Merkmale auf, die ihre Anfälligkeit für Steuerbetrug erhöhen. Die Ausweitung zielt darauf ab, unberechtigte Vorsteuererstattungen zu begrenzen und die effektive Erhebung der Umsatzsteuer in diesen risikobehafteten Branchen zu stärken.
Der Gesetzesvorschlag zielt zudem darauf ab, Auslegungs- und Anwendungsstreitigkeiten bei der Einordnung von Dienstleistungen zu reduzieren, ähnlich wie dies bereits derzeit bei der Erbringung von Bauleistungen der Fall ist. Ziel ist es, Anwendungsstreitigkeiten in Fällen zu reduzieren, in denen der Leistungserbringer die Leistung als dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegend einstuft und auf der Rechnung entsprechend darauf hinweist, dass die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht. Ziel ist die Beseitigung von Anwendungsunsicherheiten bei kombinierten und komplexen Dienstleistungen und damit die Verringerung von Steuerunsicherheiten sowie des Risikos von Sanktionen.
Das Inkrafttreten der Novelle ist für den Tag ihrer Verkündung vorgesehen, wobei die praktische Anwendung auch von der Verabschiedung der entsprechenden Rechtsvorschriften auf EU-Ebene abhängen wird.