Das Finanzministerium der Slowakischen Republik hat einen Entwurf zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes (im Folgenden der „Entwurf“) vorgelegt, dessen Hauptziel die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/285 des Rates und der Verordnung (EU) 904/2010 und damit primär die Reduzierung des Verwaltungsaufwands für kleine Unternehmen ist. Der Entwurf hat ein interministerielles Stellungnahmeverfahren durchlaufen und die Auswertung der Stellungnahmen ist derzeit im Gange. Einzelne Bestimmungen des Entwurfs sollen am 31. März 2024 in Kraft treten, ausgewählte Bestimmungen am 1. Juli 2024 bzw. 1. Januar 2025.
In dieser Ausgabe des Newsletters stellen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen vor, die der Entwurf bringen soll.