Bratislava
Erik Krajňák
Audit Direktor
Wirtschaftsprüfer
Berater
Mitglied der slowakischen Kammer der Wirtschaftsprüfer
Das Konzept der doppelten Wesentlichkeit ist eines der zentralen Konzepte in der ESG-Berichterstattung, das im Zusammenhang mit neuen regulatorischen Anforderungen wie der CSRD zunehmend an Aufmerksamkeit gewinnt. Dieser Ansatz unterstreicht, dass Unternehmen bei der Bewertung ihrer Auswirkungen zwei Aspekte berücksichtigen müssen:
Die Bewertung der doppelten Wesentlichkeit ist ein obligatorischer erster Schritt im Rahmen der CSRD, der den Unternehmen helfen soll, ihre Berichterstattung zu straffen und durch den sie Themen identifizieren, die für den ESG-Bericht wesentlich (d.h. relevant und wesentlich) sind, so dass sie keine Zeit mit der Jagd nach irrelevanten Daten verschwenden. Angesichts der Komplexität und Kompliziertheit des Konzepts der doppelten Wesentlichkeit ziehen die meisten Unternehmen externe Berater hinzu, die sie bei diesem Prozess unterstützen. Unabhängig davon, ob die Bewertung intern durchgeführt oder an einen Berater ausgelagert wird, bieten die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vier allgemeine Schritte als Orientierung:
Da die Bewertung der doppelten Wesentlichkeit selbst ein relativ komplexer und zeitaufwändiger Prozess ist, müssen die Firmen mit der Bewertung der doppelten Wesentlichkeit frühzeitig beginnen. Ein frühzeitiger Beginn der Bewertung der doppelten Wesentlichkeit ermöglicht es den Unternehmen, Risiken und Chancen zu identifizieren, die sich auf ihre ESG-Leistung auswirken können, und sicherzustellen, dass sie die neuen regulatorischen Anforderungen erfüllen. Für große Unternehmen, die bereits 2025 Daten sammeln und einen ESG-Bericht erstellen müssen, ist es sehr empfehlenswert, die doppelte Wesentlichkeitsbewertung im Jahr 2024 zu beginnen, um genügend Zeit für die Identifizierung von Datenpunkten, die Bestandsaufnahme und die anschließende Vorbereitung und Validierung der Daten zu haben.