Neue Verpflichtungen im Rechnungslegungsgesetz

Neue Verpflichtungen im Rechnungslegungsgesetz

Neue Transparenzerklärung für Rechnungseinheiten, die nicht zu unternehmerischen Zweck errichtet wurden!

Neue Verpflichtungen im Rechnungslegungsgesetz

Am 1.6.2025 trat das Gesetz Nr. 109/2025 in Kraft, das Gesetz Nr. 213/1997 Slg. über gemeinnützige Organisationen, die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse erbringen, in seiner geänderten Fassung abändert und einige Gesetze ergänzt.

Verpflichtung zur Hinterlegung einer Transparenzerklärung

Mit dem Gesetz wurde die Verpflichtung zur Hinterlegung einer Transparenzerklärung im Register der Jahresabschlüsse für die folgenden Organisationen eingeführt, sobald bestimmte Bedingungen erfüllt sind:

  • Organisationen mit einer internationalen Komponente,
  • Bürgervereine,
  • Nicht-Investitionsfonds,
  • Nicht-Profit-Organisationen,
  • Stiftungen.

Inhalt der Transparenzerklärung

Die neue Erklärung wird unter anderem eine Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben sowie Informationen über bestimmte Spender, einschließlich der Höhe ihrer Spenden, enthalten. Das Finanzministerium der Slowakischen Republik legt das Muster der Erklärung durch eine Verordnung fest.

Wichtige Daten

Die oben genannten Unternehmen, die nicht zu Geschäftszwecken gegründet wurden, erstellen den Transparenzbericht erstmals bis zum 30.6.2026 und legen ihn bis zum 15.7.2026 für den Zeitraum vom 1.6.2025 bis zum 31.12.2025 vor.

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