In der vorherigen Ausgabe unseres Newsletters haben wir Sie über den Entwurf informiert, die für natürliche Personen geltenden CFC-Vorschriften abzuschaffen. Diese Änderung wurde verabschiedet und trat am 1. August 2023 in Kraft.
Am 28. Juni 2023 billigte der Nationalrat der Slowakischen Republik eine weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes (Gesetz Nr. 315/2023 Slg.), mit der die Steuer- und Abgabenbelastung bestimmter Arten von Kapitaleinkünften verringert wird. Ziel der beschlossenen Änderung ist es, den Normalbürgern das Investieren und Sparen zu erleichtern, auch im Rahmen des langfristigen Investitionssparens oder als freiwillige Form des Sparens für den Ruhestand. Die Novelle des Einkommensteuergesetzes tritt ab 1. Januar 2024 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen umfassen:
Eine Reihe von Änderungsvorschlägen der Abgeordneten zum Einkommensteuergesetz wurde ebenfalls im Parlament eingebracht und ist derzeit im Genehmigungsverfahren. Zu den wichtigsten gehören:
Das Finanzministerium der Slowakischen Republik hat eine vorläufige Information veröffentlicht, wonach es eine Vereinfachung der Regeln für den sogenannten Steuerabzug für Forschung und Entwicklung sowie die Wiedereinführung der Möglichkeit steuerneutraler Unternehmenszusammenschlüsse in der Slowakei plant.