Staatlich geförderte Mietwohnungen

Staatlich geförderte Mietwohnungen

Gesetzesnovelle eröffnet neue Möglichkeiten!

Staatlich geförderte Mietwohnungen

Novelle des Gesetzes über die staatliche Förderung von Mietwohnungen - Erweiterung der Definition von Mietwohnungen und Änderung einiger Gesetze

Der Nationalrat der Slowakischen Republik („SR“) verabschiedete das Gesetz Nr. 77/2025 Slg. zur Änderung des Gesetzes Nr. 222/2022 Slg. über die staatliche Förderung von Mietwohnungen („Gesetz über die Förderung von Mietwohnungen“) sowie anderer Gesetze, zusammen mit dem Gesetz Nr. 222/2004 Slg. über die Umsatzsteuer („Umsatzsteuergesetz“). Die Novelle führt eine Reihe bedeutender Änderungen ein, die darauf abzielen, das System der staatlich geförderten Mietwohnungen auf ein breiteres Spektrum von Immobilien anzuwenden, aber auch die Verfügbarkeit von geförderten Mietwohnungen für Arbeitnehmer in der Slowakischen Republik zu erhöhen.

Erweiterung der Definition von Mietwohnungen

Die Novelle sieht vor, dass in das System der staatlich geförderten Mietwohnungen auch Gebäude einbezogen werden können, deren Funktion durch bauliche Umgestaltung von einem Nichtwohngebäude in ein Wohngebäude geändert wurde. Gleichzeitig wird die Definition der Begriffe „Wohnhaus“ und „Mietwohnung“ erweitert, um auch Nichtwohnräume, die für die Unterbringung und zum Wohnen bestimmt sind, ins System des staatlich geförderten Mietwohnungsbaus einzubeziehen. So wird beispielsweise die Größenbeschränkung von mindestens 20 Wohnungen in einem Wohnhaus aufgehoben, sodass auch kleinere Projekte in das staatliche Fördersystem einbezogen werden können.

Änderungen im Umsatzsteuergesetz

Änderungen im Umsatzsteuergesetz ermöglichen die Anwendung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 5 % auch bei der Errichtung (oder dem Umbau) von Mietwohnungen, die durch einen Beschluss der Baubehörde als Nichtwohngebäude für Wohn- oder Beherbergungszwecke ausgewiesen sind. Vor der Verabschiedung der Änderung galt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 5 % nur für die Erbringung von Bauleistungen im Rahmen des staatlichen Fördersystems, mit Ausnahme von Nichtwohngebäuden. Gleichzeitig wird die Vermietung einer solchen Wohnung von der Umsatzsteuer befreit, ohne dass der Umsatzsteuerpflichtige für die Besteuerung einer solchen Vermietung optieren kann.

Ziel dieser Regelung ist es, die Umwandlung ungenutzter Nichtwohngebäude in Wohngebäude zu fördern und so das Angebot an erschwinglichem Wohnraum zu erweitern und den vorhandenen Raum effizient zu nutzen, insbesondere in größeren Ballungsräumen.

Änderungen im Arbeitsgesetzbuch

Mit der Novelle wird auch das Arbeitsgesetzbuch geändert, um die Verfügbarkeit von staatlich geförderten Mietwohnungen für Arbeitnehmer zu verbessern, indem der Höchstbetrag des Arbeitgeberbeitrags zu staatlich geförderten Mietwohnungen auf 5,23 € pro m² und Monat erhöht wird. Die Höhe des Beitrags wird jährlich automatisch an die Inflationsrate angepasst. Die Höhe des Beitrags sollte angesichts der steigenden Kosten und der Inflation die Wohnkosten der Arbeitnehmer besser abdecken.

Die angenommene Änderung trägt der Notwendigkeit Rechnung, erschwinglichen Mietwohnraum auszuweiten und bestehende Immobilien effizient zu nutzen. Die Ausweitung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 5 % auch für Wohnungen, die aus Nichtwohngebäuden für Wohn- oder Beherbergungszwecke entstehen, kann die Sanierung beschleunigen und das Angebot an Mietwohnungen erhöhen.

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