Bratislava
Petra Beláňová
Senior Steuer Managerin
Steuerberaterin
Mitglied der Slowakischen Kammer der Steuerberater
Das Gesetz Nr. 261/2025 Z.z. (Gesetzblatt), mit dem einige Gesetze im Zusammenhang mit der Konsolidierung der öffentlichen Finanzen geändert und ergänzt werden, wurde in der Gesetzessammlung veröffentlicht.
Im Artikel VIII. werden auch ausgewählte Bestimmungen des Einkommenssteuergesetzes Nr. 595/2003 Z.z. (Gesetzblatt) geändert.
Ein neuer Mindeststeuerbetrag von EUR 11.520 wird für juristische Personen mit einem steuerpflichtigen Einkommen über EUR 5.000.000 eingeführt. Die Mindeststeuer von EUR 3.840 wird weiterhin von Steuerpflichtigen mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als EUR 500.000 und weniger als EUR 5.000.000 gezahlt.
Um die Anwendung des Abzugs zu fördern, wird der Investitionszeitraum von sechs auf neun Jahre (2022-2030) verlängert.
Es werden neue Steuersätze für Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit und Unternehmenseinkünfte in Höhe von 30 % bzw. 35 % auf den Teil der Steuerbemessungsgrundlage eingeführt, der das 212,4-fache bzw. 264-fache des geltenden Existenzminimums übersteigt (für das Jahr 2026 sind es EUR 60.349,21 bzw. EUR 75.010,32). Gleichzeitig wird die Höchstgrenze für die Anwendung des Steuersatzes von 19 % auf das 154,8-fache des geltenden Existenzminimums (EUR 43.983,32 für das Jahr 2026) gesenkt.
Die Vielfachen des anwendbaren Existenzminimums für die Berechnung der nicht steuerpflichtigen Teile der Steuerbemessungsgrundlage pro Steuerpflichtigen und pro Ehegatten werden ebenfalls geändert.
Es wird eine besondere Steuerbemessungsgrundlage eingeführt, die Einnahmen (Erträge) aus Gebühren für Kartenzahlungen auf das so genannte Spielerkonto umfasst. Der Steuerpflichtige ist eine Bank oder eine Zweigstelle einer ausländischen Bank. Diese Bemessungsgrundlage wird mit einem Satz von 54 % besteuert, und das besteuerte Einkommen wird nicht mehr in die normale Bemessungsgrundlage einbezogen.
Die oben genannten Bestimmungen gelten ab dem 1.1.2026.