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18. September 2025
Lesezeit: 3
Min.
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Was bringt die Änderung des Verbrauchssteuer- und des Umsatzsteuergesetzes ab 1. Juli 2025?
Am 10. Juni 2025 billigte der Nationalrat der Slowakischen Republik eine Novelle des Gesetzes Nr. 609/2007 Z.z. (Gesetzblatt) über die Verbrauchssteuer auf Strom, Kohle und Erdgas und über die Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 98/2004 Z.z. (Gesetzblatt) über die Verbrauchssteuer auf Mineralöl in der geänderten Fassung, mit der mehrere Gesetze geändert und ergänzt werden.
Unten finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen in ausgewählten Gesetzen:
Änderungen des Gesetzes über die Verbrauchsteuern auf Strom, Kohle und Erdgas
Verringerung des Verwaltungsaufwands
Um den Verwaltungsaufwand zu verringern, wird das Registrierungsverfahren für berechtigte Stromverbraucher, die bereits als Steuerzahler registriert sind, vereinfacht. Jedes Unternehmen erhält nur eine Registriernummer und wird vorzugsweise als Steuerpflichtiger registriert.
Abschaffung der Verpflichtung für kleine Stromerzeuger
Durch die Klärung der Definition des „Stromversorgungsunternehmens“ wird die Verpflichtung zur Registrierung als Stromsteuerzahler für kleine Stromerzeuger wie Krankenhäuser, die Strom mit einer Gesamtkapazität von bis zu 5 MW erzeugen, abgeschafft, wenn der Strom aus bereits besteuerter Kohle, Erdgas oder Mineralöl erzeugt wird.
Anpassung der Rechtsvorschriften über die gemeinsame Nutzung von Strom
Situationen wie die gemeinsame Nutzung von Strom oder die Lieferung von Strom an eine Ladestation, die nun als Lieferung von Strom an den Endverbraucher angesehen wird, werden gesetzlich geregelt.
Abschaffung der Verpflichtung zur Vorlage einer Genehmigung
Die Verpflichtung des zugelassenen Verbrauchers, dem Lieferanten nachzuweisen, dass er über eine Genehmigung zur Abnahme von Strom, Kohle oder Erdgas verfügt, wenn er eine steuerfreie Lieferung vornimmt, wird abgeschafft. Der Anbieter kann diese Tatsache auf der Website der Finanzverwaltung überprüfen.
Änderungen des Gesetzes über die Verbrauchssteuer auf Tabakwaren
Definition des Verkaufs von rauchlosen Tabakerzeugnissen
Die Definition des Verkaufs von rauchlosem Tabak und tabakähnlichen Erzeugnissen über Fernkommunikationsmittel (z. B. Internet-Handel) wird hinzugefügt. Die Lieferung an den Endverbraucher in der Slowakischen Republik gilt auch dann als Verkauf dieser Produkte, wenn der Betreiber des Online-Shops seinen Sitz oder ständigen Wohnsitz in der Slowakischen Republik hat, die Ware aber aus einem Lager in einem anderen EU-Mitgliedstaat geliefert wird.
Ausweitung des Personenkreises, der für Steuererstattungen in Frage kommt
Der Kreis der Personen, die einen Anspruch auf Erstattung der Steuer auf rauchlosen Tabak oder ein Tabakerzeugnis haben, wird um den Hersteller des Erzeugnisses erweitert.
Aufhebung der Bestimmungen über die Erstattung der Steuer auf Proben
Die Bestimmungen über die Erstattung der Steuer auf die zu Kontrollzwecken entnommenen Proben und auf die von der Zollstelle vernichteten Erzeugnisse werden aufgehoben.
Neues elektronisches Kontrollstempelsystem
Es werden Übergangsregeln für das neue elektronische Kontrollstempelsystem hinzugefügt.
Änderungen des Umsatzsteuergesetzes
Verpflichtung zur Berichtigung der Bemessungsgrundlage und der Einfuhrumsatzsteuer
Führt eine Verpflichtung für den Steuerpflichtigen ein, die Steuerbemessungsgrundlage und die Steuer auf die Einfuhr von Waren, auf die Steuer von der Zollbehörde nicht erhoben wird, zu korrigieren, wenn einige der mit der Einfuhr verbundenen Kosten, die sich auf die Höhe der Steuer auswirken, aber den Zollwert der Waren nicht verändern, nachträglich geändert werden. Sie bestimmt auch, wie die Korrektur in der Steuererklärung anzugeben ist.
Anpassung des Rechts auf Vorsteuerabzug bei Selbstbesteuerung
Das Recht auf Berichtigung des Steuerabzugs im Falle der Selbstbesteuerung bei der Einfuhr von Waren in das Land wird klargestellt.
Vorgehensweise bei der Änderung der Nutzung von Anlagegütern
Die Vorgehensweise zur Berichtigung des Steuerabzugs in Fällen, in denen sich die Art oder der Umfang der Nutzung des Anlagevermögens ändert, wird präzisiert.
Ausdehnung des ermäßigten Steuersatzes auf Waren
Der Kreis der Waren, für die der ermäßigte Steuersatz von 5 % gilt, wird erweitert.
Der ermäßigte Steuersatz gilt auch für glutenfreie Grütze und Schrot aus anderen Getreidesorten, glutenfreie Mehlmischungen und Teige für die Zubereitung von Backwaren wie Brot, süßes Gebäck, Kuchen, Kekse und andere Backwaren sowie für alle Zeitungen, Zeitschriften und Magazine, die Bedingung des maximalen Umfangs der Werbung und des erotischen Inhalts erfüllen.
Ausweitung des ermäßigten Steuersatzes auf Dienstleistungen
Der Kreis der Dienstleistungen, für die der ermäßigte Steuersatz von 5 % gilt, wird erweitert.
Der ermäßigte Steuersatz gilt auch für Eintrittskarten in Theatervorstellungen, Puppentheater, Oper, Ballett, Musical und ähnlichen kulturellen Veranstaltungen sowie für Eintrittskarten in Museen und Ausstellungen, ausgenommen Fachausstellungen.
Der ermäßigte Tarif gilt nicht für Eintrittskarten für Musikkonzerte.
Die verabschiedete Gesetzesnovelle tritt am 1.7.2025 in Kraft
Einige ausgewählte Bestimmungen treten jedoch erst am 1.9.2025 in Kraft.