Entwurf der Novelle der Verordnung zur Erweiterung der Möglichkeit zur Abgabe einer verbindlichen Stellungnahme
Inkrafttreten der neuen Verordnung
Am 1. September 2025 tritt die Verordnung des Finanzministeriums der Slowakischen Republik Nr. 216/2025 Z.z. (Gesetzblatt) in Kraft, die den Kreis der Steuervorschriften erweitert, zu denen Unternehmer und Gesellschaften von der Finanzdirektion der Slowakischen Republik eine verbindliche Stellungnahme verlangen können.
Neue Bereiche für verbindliche Stellungnahmen
Es wird nun auch möglich sein, eine verbindliche Stellungnahme der Finanzverwaltung der Slowakischen Republik in den folgenden Bereichen zu beantragen:
Einkommensteuer
Beurteilung, ob eine bestimmte Aufwendung eine steuerliche Aufwendung ist,
Leitlinien für die Anwendung aller Bestimmungen über den Abzug von Steuerverlusten.
Umsatzsteuer
Steuersatz für Umsätze, die eine Dienstleistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes darstellen,
Beurteilung der steuerpflichtigen Umsätze als Lieferungen von Waren, Dienstleistungen und inländische Erwerbe von Waren aus einem anderen Mitgliedstaat.