3. September 2024
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Änderungsentwurf zum KFZ-Steuer-Gesetz
Das Verkehrsministerium der Slowakischen Republik (SR) hat einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes Nr. 361/2014 Slg. über die Kraftfahrzeugsteuer im Rahmen der Änderung des Gesetzes Nr. 474/2013 Slg. über die Erhebung von Mautgebühren für die Benutzung definierter Abschnitte von Landstraßen veröffentlicht.
Ziel dieser Änderung ist es, die Besteuerung von gewerblich genutzten Lastkraftwagen über 12 Tonnen auf die im Anhang der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge festgelegten Mindestsätze zu senken. Der jährliche Steuersatz hängt jetzt auch von der Bauart und der Art der Dämpfung der Antriebsachse ab. Der Hauptgrund für diese Änderung ist der Wunsch des Staates, Transportunternehmen für die Kosten des Austauschs der Fahrtenschreiber zu entschädigen.
Darüber hinaus soll die Steuersatzregelung nach Fahrzeugalter für alle Fahrzeugtypen bis 3,5 Tonnen sowie für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen vereinheitlicht werden.
Die geplante Gesetzesnovelle soll ab dem 01.01.2025 in Kraft treten, wobei die neuen Änderungen erstmals bei der Abgabe der Steuererklärung für den Steuerzeitraum 2025 in Anwendung kommen sollen. Es wird jedoch vorgeschlagen, dass die im Steuerjahr 2025 fälligen Vorauszahlungen von den Steuerpflichtigen bereits nach dem neuen Steuersatz berechnet und gezahlt werden.