Die Novelle des Cybersicherheitsgesetzes rückt näher. Sind Sie bereit?

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Die Novelle des Cybersicherheitsgesetzes rückt näher. Sind Sie bereit?

Die Novelle des Gesetzes Nr. 69/2018 Slg. über Cybersicherheit bringt neue und strengere Verpflichtungen für Organisationen mit sich, die als Betreiber wesentlicher Dienste (BWD) eingestuft werden.

Wenn Sie in diese Kategorie fallen, müssen Sie klar definierte gesetzliche Anforderungen innerhalb festgelegter Fristen erfüllen – von der Registrierung bis hin zu regelmäßigen Audits.

Unser Unternehmen unterstützt Sie dabei, den gesamten Prozess einfach, professionell und ohne unnötigen Aufwand zu bewältigen.

Wen betrifft die neue Gesetzgebung?

Betreiber wesentlicher Dienste (BWD)

Was muss sichergestellt werden?

  • Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen
  • Erstellung und Aktualisierung der Sicherheitsdokumentation
  • Durchführung einer Selbstbewertung oder eines Compliance-Audits

Wichtige Fristen und Pflichten

Identifizierung der BWD und Registrierung

Jede Organisation ist verpflichtet zu prüfen, ob sie als Betreiber wesentlicher Dienste (BWD) eingestuft wird, und anschließend die Eintragung in das Register sicherzustellen.

60 Tage – Antrag auf Eintragung in das Register (ab dem 01.01.2025)

Innerhalb von 60 Tagen nach Aufnahme der Tätigkeit als Betreiber wesentlicher Dienste (BWD) muss ein Antrag auf Eintragung in das Register gestellt werden.

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung sämtlicher erforderlicher Unterlagen und sorgen für die ordnungsgemäße Einreichung des Antrags.

12 Monate – Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen

Innerhalb von 12 Monaten nach der Eintragung (auf Grundlage eines Bescheids der Nationalen Sicherheitsbehörde – NBÚ) müssen angemessene Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden.

Voraussichtlicher Termin: 30. 9. 2026 9. 2026 (podľa dátumu na oznámení o zaradení do zoznamu PZS od NBÚ SR)

Wir übernehmen die Konzeption, Umsetzung und vollständige Dokumentation aller erforderlichen Maßnahmen.

24 Monate – Audit oder Selbstbewertung

Innerhalb von 24 Monaten nach der Eintragung muss das erste Compliance-Audit oder die erste Selbstbewertung durchgeführt werden.

Voraussichtlicher Termin: 30. 9. 2028 9. 2028

Wir bieten professionelle Audits, GAP-Analysen und Compliance-Bewertungen an.

Sanktionen bei Nichteinhaltung

Gesetz Nr. 69/2018 Slg. über Cybersicherheit sieht folgende Geldbußen vor:

  • von 100 € bis zu 300.000 € oder 1 % des Jahresumsatzes
  • Bei wiederholten Verstößen kann die Geldbuße auf das Doppelte erhöht werden.

Die Höhe der Geldbuße hängt von der Schwere des Verstoßes und der Kategorie der betroffenen Einrichtung ab.

Warum mit uns zusammenarbeiten?

Fachliche Expertise im Bereich Cybersicherheit und regulatorischer Compliance
Schnelle und effiziente Umsetzung maßgeschneiderter Lösungen
Umfassende Unterstützung – von der Identifizierung bis zum Audit
Minimierung des Risikos von Geldbußen und Compliance-Verstößen

Warten Sie nicht auf eine Kontrolle oder ein Problem. Stellen Sie die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen rechtzeitig und mit Sicherheit sicher.

Kontaktieren Sie uns und sorgen Sie für eine sorgenfreie Erfüllung der Anforderungen des Cybersicherheitsgesetzes.

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